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    News Arbeitskreis Musik

    4505 Musikerinnen und Musiker als Kulturbotschafter der Feuerwehren im Landesfeuerwehrverband Baden-Württembergs unterwegs. Sie  pflegen und erhalten die Tradition der Feuerwehrmusik in Baden Württemberg und entwickeln sie stetig fort.

     

    Am  05. April 2014 fand im Tuniberghaus Freiburg –Tiengen die 40. Landesversammlung der Feuerwehrmusik im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg statt. Von den 153 Musikabteilungen im „Ländle“ hatten 49 Feuerwehren ihre Delegierten gesandt; in Summe waren es an die 127 Teilnehmer.

    Der musikalische Empfang wurde vom Musikzug der Feuerwehr Freiburg unter der Stabführung von Andreas Huck durchgeführt. Mit den Musikstücken „ Spirit“ von Hans Zimmer, mit „ Tarzan“ von Phil Collins und „ One Moment in Time“ von Whitney Houston,  zeigte er die moderne Seite der Feuerwehrmusik auf.

    Bei der offiziellen Eröffnung begrüßte Landesstabführer Nico Zimmermann ein große Anzahl prominenter Ehrengäste, die von Bertold Bock, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ralf Hohloch, Leiter der Feuerwehr Freiburg, Thomas Finis, Bezirksbrandmeister, Claus Behner, stellvertretender Bundesstabführer, den beiden Vizepräsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württembergs Gerhard Lai und Stefan Hermann  angeführt wurde. In ihren Grußworten bedankten sie sich bei den Musikerinnen und Musikern für die geleistete Arbeit als Kulturbotschafter der Feuerwehren im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg.

    Desweiteren konnte Landesstabführer Nico Zimmermann eine hohe Anzahl von Verbandsvorsitzenden und Persönlichkeiten aus Politik und Kultur begrüßen.

    Im Gedenken an verstorbene Feuerwehrangehörige, stellvertretend genannt, Landesehrenstabführer  Kurt Eißner aus Untergrombach und Stadtbrandmeister Andreas Löhle aus Überlingen erklang das „Lied vom Guten Kameraden“.

     

    Es folgten die Berichte des Landesstabführer und der Landesausbildungsleiterin Sabine Feigenbaum über das vergangene Jahr im Zeichen des Landesfeuerwehrtages in der Landeshauptstadt Stuttgart.

     

    Landesstabführer Nico Zimmermann stellte seinen umfangreichen Bericht über das musikalische Leben im Landesfeuerwehrverband vor. So spielten 153 Musikabteilungen als diplomatische Feuerwehrorchester der Gemeinden im Berichtsjahr bei 2 315 Auftritten. Diesen Auftritten gingen 30 644 Ausbildungsstunden voraus.

     

    Landesausbildungsleiterin Sabine Feigenbaum  fasste die vielen Themenvorschläge der Online-Statistik für  die weitere Ausbildung zusammen. Sie hielt Rückschau auf das abgelaufene Ausbildungsjahr an der Landesfeuerwehrschule und die Ausbildung auf  Kreisebene.

    Es folgten zwei Referate unter dem Motto „ Feuerwehrmusik international.“ Volker Westermayer von der Deutschen Bläserjugend referierte über die Fördermöglichkeiten durch die Mitgliedschaft in der Deutschen Bläserjugend und Orhan Bekyigit vom Deutschen Feuerwehrverband sprach über die Integration in der Feuerwehr, die nur gelingen kann, wenn wir gemeinsam anpacken.

     

    Landesstabführer Nico Zimmermann dankte in seinen Ausführungen dem Landesfeuerwehrverband, seinen Bezirksstabführer, den Musikabteilungen, Musikerinnen und Musikern, den politisch Verantwortlichen, den Damen und Herren im Sekretariat des Blasmusikverbandes sowie den Musikschulen für die ausgezeichnet funktionierende Zusammenarbeit.

    Die gute Stimmung der anwesenden Musikerinnen und Musiker spiegelte die Situation im Landesfeuerwehrverband, ganz deutlich erkennbar, wieder. Ein kameradschaftliches Zusammenarbeiten zwischen dem Landesfeuerwehrverband, dem Arbeitskreis Feuerwehrmusik und den Musikabteilungen ist ein Garant für nachhaltigen Erfolg auf allen Ebenen , meinte Bezirksstabführer Manfred Maier und überreichte Landesstabführer Nico Zimmermann für die geleistete Arbeit einen Bildband vom Landesfeuerwehrtag und einen Geschenkkorb.

    Den offiziellen Abschluss der 40. Landesversammlung der Feuerwehrmusik bildete traditionell die Übergabe der Dankesurkunde an den Ausrichter  der Veranstaltung.

    Alles in allem war es eine gelungene Delegiertenversammlung, welche vom Musikzug der Feuerwehr Freiburg und ihren Helfern perfekt ausgerichtet wurde.

     

     

    Download Berichte und Referate:

    Feuerwehrspezifische Grundausbildung für Feuerwehrmusiker und Umfang des regelmäßigen Übungsdienstes festgelegt

    Sehr geehrte Besucherin und Besucher der Homepage der Feuerwehrmusik Baden-Württemberg,

    mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 10. November 2009 (GBl. S. 633) wurden die Musikabteilungen erstmals als Abteilung der Gemeindefeuerwehr im Feuerwehrgesetz verankert. Feuerwehrmusiker, die an einer feuerwehrspezifischen Grundausbildung erfolgreich teilgenommen haben und die nach Maßgabe der Satzung regelmäßigen Übungsdienst leisten und für Einsätze zur Verfügung stehen, besitzen nun das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Feuerwehr- und Abteilungsausschüsse; das heißt, sie dürfen mitwählen. Das passive Wahlrecht besitzen sie jedoch nicht. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang, dass mindestens ein Angehöriger der Musikabteilung dem Feuerwehrauschuss gemäß Satzung angehört. Um den Musikabteilungen eine Mitwirkung im Feuerwehrausschuss zu sichern, sollte die Satzung auf der Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Feuerwehrgesetz (FwG) eine Vertreterin oder einen Vertreter dieser Abteilung zum Mitglied des Feuerwehrausschusses bestimmen.

    Ebenso können Feuerwehrmusiker nun bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für 25-, 40- und 50 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung geehrt werden.

    Mit dieser Regelung wurde einerseits einem langjährigen Wunsch der Feuerwehrmusiker zur besseren Anerkennung ihrer Arbeit in der Gemeindefeuerwehr entsprochen. Anderseits sollen mit dieser Änderung die Feuerwehrmusiker zum Mitmachen in der Einsatzabteilung motiviert und es soll sicher gestellt werden, dass sie qualifizierte Ersteinsatzmaßnahmen durchführen können, wenn sie im Rahmen ihres Musikdienstes zu einer Einsatzstelle kommen oder wenn sie bei besonderen Einsätzen die Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen unterstützen.

    Was bisher noch gefehlt hat, war eine Beschreibung der Lerninhalte der feuerwehrspezifischen Grundausbildung der Feuerwehrmusiker und eine Aussage dazu, was regelmäßiger Übungsdienst bedeutet.

    Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hat nun in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis-Musik des Landesfeuerwehrverbands einen „Lernzielkatalog feuerwehrspezifische Grundausbildung für Musiker“ und eine „Handreichung: Möglichkeiten des Mitwirkens der Angehörigen der Musikabteilung in der Gemeindefeuerwehr“ erstellt.

    In den Handreichungen ist unter anderem eine Empfehlung ausgesprochen, was unter regelmäßigem Übungsdienst für die Feuerwehrmusik zu verstehen ist: Dies sind jährlich mindestens vier Übungsdienste. Die Entscheidung über die Anzahl der Übungsdienst obliegt letztendlich der Gemeinde und ist in der Satzung zu regeln.

    Die Übungsdienste sollen in Verbindung mit Übungen der Einsatzabteilung absolviert werden. Dabei sollen die Feuerwehrmusiker aber nicht nur nebenher mitlaufen. Der Übungsdienst soll vielmehr gezielt auf die Belange der Feuerwehrmusiker abgestimmt sein. Unterrichtsthemen könnten beispielsweise sein: Lebensrettende Sofortmaßnahmen - insbesondere Herz-Lungen-Wiederbelebung, Absichern der Einsatzstelle mit den auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführten Warn- und Sicherungsgeräten, Erstmaßnahmen bei Verkehrsunfällen, Löschen von Fahrzeugbränden mit Kleinlöschgeräten. 

    Bei Anwendung des Lernzielkatalogs und der Handreichungen sind die Voraussetzungen des § 6 Absatz 3 FwG erfüllt.

    Auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg sind der Lernzielkatalog „feuerwehrspezifische Grundausbildung“ unter

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Seiten/lzk.aspx

    und die Handreichung unter

    http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Seiten/voraussetzungenanerkennungen.aspx

    abgelegt und können von dort heruntergeladen werden.

    Dem Arbeitskreis Musik und der Landesfeuerwehrschule danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung der Unterlagen. Ich wünsche allen Musikerinnen und Musikern in unseren Feuerwehren viel Freude und Erfolg bei der Grundausbildung und beim regelmäßigen Übungsdienst.

    Hermann Schröder

    Landesbranddirektor

    Hier die Passagen aus dem Feuerwehrgesetz:

    § 6 FwG

    Organisation der Gemeindefeuerwehr

     

    (1) Die Gemeindefeuerwehr besteht aus mindestens einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie kann daneben auch eine Einsatzabteilung mit Angehörigen der Berufsfeuerwehr oder hauptamtlichen Kräften sowie eine Jugendfeuerwehr, Altersabteilungen und Musikabteilungen aufstellen. Gliederung und Verwaltung der Gemeindefeuerwehr sind durch Satzung zu regeln. …

     

    (3) Angehörige der Musikabteilung sind beim aktiven Wahlrecht nach § 10 und bei staatlichen Ehrungen Angehörigen einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gleichgestellt, wenn sie an einer feuerwehrspezifischen Grundausbildung erfolgreich teilgenommen haben, nach Maßgabe der Satzung regelmäßigen Übungsdienst leisten und für Einsätze zur Verfügung stehen.

     

    § 10 FwG

    Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse

     

    (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr wählen aus ihrer Mitte einen Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren. Vorsitzender des Feuerwehrausschusses ist der Feuerwehrkommandant.

     

    (2) Durch Satzung kann bestimmt werden, dass die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte Abteilungsausschüsse für die Dauer von fünf Jahren wählen. Vorsitzender ist der jeweilige Abteilungskommandant.

     

    (3) Wahlverfahren, Zusammensetzung und Geschäftsordnung sind durch Satzung zu regeln. Dabei können weitere Angehörige der Gemeindefeuerwehr zu Mitgliedern des Feuerwehrausschusses und der Abteilungsausschüsse bestimmt werden.

     

     

     

    Als Auftaktveranstaltung für den im Juni 2013 stattfindenden 11. Landesfeuerwehrtag in Stuttgart war der Musikzug der Feuerwehr Stuttgart, Abt. Wangen dieser Tage Ausrichter der Delegiertentagung der Feuerwehrmusik.

    Landesstabführer Nico Zimmermann konnte in seiner Eröffnungsansprache zahlreiche Ehrengäste in der Versammlung begrüßen. Unter ihnen  Dr. Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und Amtsleiter der Feuerwehr Stuttgart mit seinem Stellvertreter Karl Herrmann , daneben den Landesbranddirektor Hermann Schröder und den Bundesstabführer Harald Oelschlegel. Bezirksvorsteherin Beate Dietrich hob in ihrem Grußwort die besondere Bedeutung der Arbeit im sozialen Gefüge des Stadtbezirks hervor, die der Musikzug Wangen erbringt,. Unter dem Beifall der Anwesenden betonte sie, das wohl alle Gemeinden im Land ohne ihre Feuerwehr und die Musikabteilungen ein wesentliches Stück ärmer wären. Der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Stuttgart Klaus Dalferth begrüßte die Teilnehmer aus allen Teilen des Landes besonders herzlich in „seinem“ Stadtbezirk. Ist er doch, neben vielen anderen Verpflichtungen, bis heute aktiver Musiker und dem Musikzug in besonderer Weise verbunden.

    Die Tagesordnung umfasste den Tätigkeitsberichts des Landesstabführers und seines Arbeitskreises im Landesfeuerwehrverband. In der ordnungsgemäßen Wahl wurde Sabine Feigenbaum, Remseck zur neuen Landesausbildungsleiterin für die Musikzüge einstimmig gewählt. Weitere Schwerpunkte der Versammlung waren die Einführung einer feuerwehrspezifischen Grundausbildung für Feuerwehrmusiker und die Vorbereitungsarbeiten für den Landesfeuerwehrtag in Stuttgart.

           

    Abgerundet wurde die Veranstaltung durch aufschlussreiche Referate zum Thema „Socialmedia –Fluch und Segen“, dargelegt durch Referenten aus dem Fachbereich Recht im Landesfeuerwehrverband. Dieses Thema spielt auch im Bereich der Feuerwehren eine nicht zu unterschätzende Rolle.

    Zum Abschluss legte die Versammlung als nächsten Tagungsort im Jahr 2014 Freiburg im Breisgau fest.

    Vielen Dank nochmals an die Kameraden aus Stuttgart-Wangen für die Ausrichtung der Tagung.

    Bericht des Landesstabführers und Nachmittagsreferate