TPL_OFFCANVAS_EMPTY_ERROR
info@feuerwehrmusik-bw.de Mo-Fr: 10.00 - 18.00

    Aufgaben des Landesstabführer:

    Der Landesstabführer vertritt im Auftrag des Landesfeuerwehrverbandes  Baden - Württemberg alle Belange der Feuerwehrmusik nach innen und außen. Er ist für alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Feuerwehrmusik stehen, zuständig. Dazu gehören insbesondere :
       Er ist Angehöriger einer Gemeindfeuerwehr.
    ·  Er führt den Vorsitz im Arbeitskreis „Musik“
    ·  Er führt den Vorsitz in der Landesversammlung der Feuerwehrmusik
    ·  Er lädt zu allen Landesveranstaltungen des Fachgebietes Musik im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ein
    ·  Er ist Mitglied im Vorstand des LFV B-W
    ·  Er ist Mitglied im Präsidium des LFV B-W
    ·  Er ist Mitglied im Fachreferat Musik des DFV
    ·  Er führt Ehrungen für verdiente Feuerwehrmusiker bezirksübergreifend durch