Aufgaben des Landesstabführer:
Der Landesstabführer vertritt im Auftrag des Landesfeuerwehrverbandes Baden - Württemberg alle Belange der Feuerwehrmusik nach innen und außen. Er ist für alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Feuerwehrmusik stehen, zuständig. Dazu gehören insbesondere :
Er ist Angehöriger einer Gemeindfeuerwehr.
· Er führt den Vorsitz im Arbeitskreis „Musik“
· Er führt den Vorsitz in der Landesversammlung der Feuerwehrmusik
· Er lädt zu allen Landesveranstaltungen des Fachgebietes Musik im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg ein
· Er ist Mitglied im Vorstand des LFV B-W
· Er ist Mitglied im Präsidium des LFV B-W
· Er ist Mitglied im Fachreferat Musik des DFV
· Er führt Ehrungen für verdiente Feuerwehrmusiker bezirksübergreifend durch